Dienstag, 5. Juli 2011

der Hammer ... und andere Werkzeuge

Also ... eigentlich wollte ich mich ja ausführlich mit dem CSD beschäftigen aber die 1000 Fotos und 100 Kurzfilme sind in der Verarbeitung ... und daher müssen Sie sich wohl gedulden. Zumal es ja Dinge gibt, die den Vorrang haben und dazu gehört doch wohl einmal die Aufklärung über das Verlagswesen in diesem Land ... Das ist nämlich so ...

In diesem Land gibt es nur im Buchhandel das Recht der Remission ...?

Nein, dass kennen Sie nicht, weil das auch gar kein Einzelhändler oder Produzent aus dem normalen Leben des Handels kennt aber ich sage Ihnen, dieses Recht der Remission verstößt nach dem gesunden Menschenverstand eines Jeden gegen jegliche Vorstellung vom Handel. Stellen Sie sich doch bitte vor, dass Sie einen Verlag haben ... und wenn man diesen hat, dann hat man auch Autoren unter Vertrag, die wie der Verlag von den Buchverkäufen profetieren. Oder auch nicht, denn dazu gibt es ja das einmalige Remissionsrecht. Jetzt habe ich ja nur 4 Semester BWL studiert aber das reicht doch wohl völlig aus, um zu verstehen, dass sich da in einem Bereich des Handels etwas eingeschlichen hat, was aber auch wirklich jeglicher Handelsetikette wiederspricht.

Remissionrecht laut Wikipedia:

Remission ist im Handel bzw. Vertriebswesen die Rückgabe von Waren (sogenannten Remittenden) vom Händler an den Hersteller bzw. Verlag. Dabei wird zwischen einer körperlichen und einer körperlosen Remission unterschieden. Im ersten Fall wird das Warengut an den Hersteller/Verlag zurückgegeben und von diesem verrechnet bzw. gutgeschrieben, im zweiten Fall erfolgt keine Rückgabe (zum Beispiel bei Zeitungen/Zeitschriften, die wegen ihrer Tagesaktualität danach wertlos wären), sondern es erfolgt nur eine Verrechnung. Beispiel: „Remission der Ware bis xx.xx.xxxx“ – Zeitpunkt, ab dem die Ware retourniert werden kann (etwa Kalender, die erst im neuen Jahr retourniert werden können).
Im Verlagswesen unterscheidet man zwischen drei Arten des Nachweises:
  • Vollremission (Ganzstückremission): Die Händler schicken zum Nachweis die ganze Zeitung zurück.
    Titelkopfremission/Titelblattremission: Nur Titelblätter oder -köpfe werden von den Händlern an die Verlage weitergeleitet, das spart Porto- bzw. Frachtkosten. Den Rest der Zeitung vernichten die Händler; diese Remissionsart wird heutzutage kaum noch angewandt.
  • Körperlose Remission: Die Zeitungen werden komplett entsorgt, d.h. der Verlag bekommt lediglich ein Warenflussprotokoll als Nachweis, dass der Händler die Anzahl an Exemplaren wirklich verkauft hat, nicht jedoch die unverkauften Exemplare. Der Nachweis der unverkauften Exemplare wird heutzutage über ein lückenloses elektronisches Erfassungssystem gewährleistet. Eine Variante der körperlosen Remission ist die Vertrauensremission, bei der der Verlag keine Möglichkeit zur Kontrolle der Angaben hat.
  • Sodele, jetzt handelt es sich aber bei den meisten Verlagen in diesem Land nicht um zeitschriftige Burdas oder ähnliches, sondern um Verlage die von ihren Autoren die Bücher verlegen und diese dem Handel zum Kauf anbieten. So und dazu gibt es in diesem Land viele Wege, um die Bücher in den Laden und damit zum Leser zu bringen. Damit der Verlag nicht jedes Buch einzeln versenden muss und jeden Tag zur Poststelle dackelt, gibt es sogenannte Verteiler oder auch Barsortimente. Eigentlich keine schlechte Sache, denn diese beliefern die Buchhändler, machen die Abrechnungen usw.. Hört sich doch alles Prima an und wir können sagen, dass eigenttlich die Idee des Zwischenhändlers eine gute Idee ist ... wenn es da nicht das Remissionrecht geben würde. Es ist nämlich so, dass jeder Verlag seinen Autoren pro Quartal eine Abrechnung über die verkauften und bezahlten Bücher schickt und wenn man diese doch als bezahlt bekommen hat ... vom Händler oder dem Zwischenhändler, dann gelten diese doch als verbucht ... sollte man meinen. Denkste, es ist nämlich so, dass die Händler auch durchaus nach zwei Jahren die Bücher an den Verlag zurück schicken können und dann von ihrem Remissionsrecht gebrauch machen. Also was sagt uns das?
Genau, Sie stellen sich jetzt bitte vor, Sie haben einen Verlag, veröffentlichen von Ihren vielen Autoren die Bücher für den deutschen Buchhandel. Das heißt, Sie lassen diese auf Ihre Kosten drucken, betreiben erichlich Werbung, machen die Logistik etc. und senden diese auf Bestellung zum Händler. Jetzt gibt es ja nicht nur einen Händler, sondern mehrere und dann geht die erste Auflage auch schnell aus und es wird nachgedruckt. So ... bis dahin alles Takko aber dann kommt der elementare Super-Gau der Buchhandelsszene. Die Bücher werden nach zwei Jahren wieder zurück geschickt und der Verlag kann dann sehen, wie er die Gelder von den Autoren und dem Finanzamt zurück bekommt ... denn als ordentlicher Steuerzahler hat man seine Einnahmen ja auch versteuert. Wissen Sie was ich doch sehr seltsam fand ... das die Dame des Finanzamtes von diesem Remissionsrecht nichts wusste und auch auf Nachfrage war diesen dieses Recht nicht bekannt, Gleich gestaltete sich das auch bei den netten Damen und Herren der IHK ... Keiner kannte dieses Recht aus dem Handelswesen und da frage ich mich doch an diesem sonnigen Tag, wie man denn dann überhaupt die Bestseller bestimmt, wenn zwar der Händler ganz viele Bücher gekauft haben will aber in Wahrheit diese nach zwei Jahren wieder in den Verlag zurück geschickt werden und die Kohle wieder zum Händler auf das Konto geht. Sie verstehen nur Bahnhof ... man, so kompliziert ist das doch gar nicht, wenn Sie sich ganz sicher in einen Bereich des Handels begeben wollen, wo sie schon vorher wissen, dass die Kohle nur einmal den Besitzer wechselt, um dann wieder zurück geschickt zu werden. Vielleicht ist das auch nur eine ausgeklügelte Geschichte der Banken, damit das Geld im Umlauf bleibt ...

Aber Fakt ist doch wohl der, dass wenn das Schule macht, ich wie eine Geisteskranke Waren einkaufen werde, um diese dann in meinem Lager zu beheimaten ... und mir dann nach zwei Jahren die Kohle vom Lieferanten wieder hole ... Mensch, einen sichereren Sparstrumpf gibt es doch gar nicht ...

Nochmal, Sie freuen sich den Pickel an den Bauch als Verlag, weil Sie sehr viele Bücher verkauft haben und diese auch bezahlt wurden ... und dann werden Ihnen die Werke der teuren Druckereien wieder in den Kasten gesteckt und mit dem kleinen Vermerk belegt ...ÄTSCH ... und das soll so nach meinem Verständnis und den 4 Semestern in der BWL ein guter Handel sein ... Es gibt doch diese Organisation die sich mit solchen Dingen beschäftigt ... wie "den fairen Handel" ... die Verbraucherschützer oder gibt es auch einen Verlagsschützer ... nicht, dann wird es aber allerhöchste Zeit, diesen aus dem Boden zu stampfen ... Da läuft doch etwas nicht korrekt, vor allem wenn man sich mal mit dem Einzelhändler aus jedem anderen Gewerbezweig unterhält und dieser einem erklärt, dass es in der heutigen Zeit weder Kommissionsware geschweige denn das Recht aus Remission gibt. Das wäre doch wunderbar, wenn ich als Ladeninhaber der Mc Donalds zwar 100.000 Buletten vom Macher abkaufe und bezahle aber diese auch nach dem Ablauf des Verfallsdatums wieder an den Bauern der Big-Mäc-Rinder zurück schicke ...

Nur KOMISCH ist doch, dass kein einziger Einzelhändler mehr Ware in seinen Laden stellen kann, die er nach der Saison oder dem Wechsel vom Hungermodel zum XXL-Size-Design wieder zurück geben darf. Mensch, wo sind denn die anderen Verlage, die das alles so OK finden ?
             
Kann man dieses Recht der Remission nicht einmal vor den Gerichtshof in der EU bringen ...

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