Samstag, 17. März 2012

Melango und andere Betrüger ...

17.03.2012

Holymoly, geben Sie doch einmal bitte die Firma "Melango.de Betrug" in die Google-Suchmaschine ein und lassen sich von dem inspirieren, was dieses Betrugsunternehmen um die Herren da aus dem Osten des Landes so treibt ...

Oder beginnen wir doch besser mit einem Film den ich auf Youtube entdeckt habe ... Es ist schon erstaunlich, dass solche Betrugsunternehmen seit Jahren in diesem Staat ihr Unwesen treiben und völlig unschuldige Menschen belagern. Aber immerhin gibt es ein Urteil, dass diesem Unternehmen den Betrug attestiert und ich sage Ihnen, ich beabsichtige diesen Fall bis zum europäischen Gerichtshof zu bringen, denn es kann doch nicht sein, dass es hunderte Betroffener gibt und dieses Unternehmen sein unseriöses Ding trotz der Recherche durch diverse Sender nicht beendet. So liebe Melango´s und was da noch so in der virtuellen Welt kreucht und wie die Kakerlake krabbelt. Ein kleiner Gruss von einem Kammerjäger aus dem Westen ...

Das Amtsgericht Dresden hat heute zum Aktenzeichen 104 C 3441/11 abschliessend entschieden, dass der Melango.de GmbH aus Chemnitz kein Zahlungsanspruch gegen eine Firma aus Dresden zusteht, die sich über das Portal der Melango.de GmbH zur Nutzung ihrer Website angemeldet hatte. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Melango.de enthaltene Entgeltklausel bei der typischerweise im Internet kostenlos angebotenen Leistung von Melango als überraschende Klausel im Sinne des § 305c Abs. 1 BGB zu werten ist und diese damit nicht Vertragsbestandteil geworden sei.

Weil das in der Vergangenheit von der Melango.de GmbH angerufene Amtsgericht Chemnitz in zwei Urteilen zu den Aktenzeichen 13 C 1095/10 und 16 C 1107/10 für die Melango.de GmbH entschieden hatte, wollte die auf Zahlung in Anspruch genommene Firma aus Dresden nicht darauf warten, in Chemnitz verklagt zu werden, sondern erhob nach Rechnungserhalt negative Feststellungsklage in Dresden mit dem Ziel, feststellen zu lassen, dass die von Melango erhobene Forderung nicht bestehe. Dem Klageantrag der Dresdner Firma wurde voll entsprochen mit der Folge, dass diese weder die Rechnung von Melango begleichen noch irgendwelche Kosten für den Rechtsstreit tragen muss. Das Urteil mit der schriftlichen Begründung wird noch in dieser Woche erwartet.

Melango kündigte bereits im letzten Schriftsatz an, sich nach Abschluss des Dresdner Verfahrens gegen die dort "gegen sie gerichteten beleidigenden Ausführungen zur Wehr setzen" zu wollen. Melango wurde bereits zweimal von der OpSec die Negativ-Auszeichnung "Schwarzes Schaf" verliehen. Eine Massnahme, die Internetnutzer auf unseriöse Geschäftsmethoden von Onlinefirmen aufmerksam machen und sie zur Vorsicht mahnen soll.


Eingestellt von Fachanwalt-IT um 15:30


Labels: Melango Urteil Amtsgericht Dresden

Na warum ich das hier und jetzt veröffentliche, fragen Sie mich?

Wir bekommen auch seit nunmehr fast einem Jahr sowohl virtuelle als auch zellulotische Nachrichten und ich kann Ihnen sagen, dass man nur noch mit den Ohren schlackert und sich wundert, warum das noch nicht von den obersten Gerichten gestoppt wurde und die Herren aus dem Pseudounternehmen die Handschellen und Fussfesseln tragen?
Liebe Staatsanwälte und Gerichte dieser Nation und von mir aus auch der EU ... seit der Wende in diesem Land ... also seit dem Tag, seit für die östlichen Diebesbanden alle Türen zum westlichen Selbstbedienungsladen offen stehen, schiessen die Betrügereien und Straftaten jenseits der leider nur noch imaginären Mauer in die Höhe. Auch wenn am gestrigen Tag in der Zeitung gestanden hat, dass die Zahl der Straftaten in diesem Land abgenommen hat aber die Zahl der Einbrüche rasant gestiegen ist. Da stellt sich nach dem Lesen einer solchen Meldung natürlich als Erstes die Frage, ob Einbrüche nicht mehr ... so rein statistisch ... zu den Straftaten gehören ... oder warum benennt man den Einbruch und den Diebstahl in einer gesonderten Rubrik?
Egal, der Fakt liebe Mannen und Frauen in den schwarzen Gewändern ist doch der, dass es immer mehr Pseudounternehmen in diesem Land gibt, die da versuchen mit Betrügereien die Menschen einzuschüchtern und abzuzocken. Und da wir hier ja nicht in Russland oder der Ukraine leben und immer die Fahne des Rechtsstaates besonders hoch in den Wind hängen ... frage ich mich, warum es in den melangoschen Fällen eigentlich nichts gravierendes geschieht. Nun gut, es hat nicht jeder einen Bruder bei den Hells Angels oder den Bandidos und auch pflegt nicht ein jeder den steten Kontakt zur russischen oder italienischen Mafia, um denen einmal den finalen Denkzettel zu verpassen aber Sie haben doch das Recht in ihren Händen und wenn Sie mich fragen, dann sollten Sie alle miteinander die Kutten anziehen und die schwarzen Hütte aus Pappe aufsetzen und diese Mannen aus dem Osten in das unternehmerische Nirvana befördern. Und zwar mit dem Gütesiegel der Entmündigung oder von mir aus auch einem Freiflug nach Guantanamo auf Staatskosten ...
Aber wenigstens scheint die Sonne und das Leben fängt an ... Jaaaa, ich reiche förmlich den Sommer und ich kann es kaum erwarten, die Grillstube im Garten zu eröffnen. Ach Quatsch, dass ist ein Märchen, dass da das schwarze Gebrenne auf dem Bauchspeck den Krebs verursacht ... nein, auch nicht die scharfen Saucen beschleunigen das Karzinomwachstum ... auch wenn in dieser Woche zur Vermeidung diverser Verdauungskrebse noch geraten wurde, dass man auf heisse und scharfe Speisen und Getränke tunlichst verzichten sollte. Wobei ebenfalls gesagt wurde, dass Verdauungskrebse am wenigsten in den asiatischen Gefilden beheimatet sind und da frage ich mich doch, wie sich dann erklären läßt, dass ausgerechnet auf diesen Kontinenten das Sambal Olek schon in der Frühchenmilch befindet, liebe Doktoren ... da stimmt doch diese Erkenntnis mit der Vermeidung der scharfen und heissen Speisen nicht so wirklich?

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